Preisvergleich


Frage:


Wie kann es sein, dass ich bei drei Zahnärzten bei einem HKP (=Heil- und Kostenplan der gesetzlichen Krankenkasse) für meine prothetische Versorgung drei unterschiedliche Preise bzw. Eigenanteile genannt bekomme?

Antwort:


Im Falle der zahnärztlichen Prothetik ist es nun einmal leider so, dass viele unterschiedliche Parameter in den Gesamtpreis einfließen.

Wenn man hier nicht sorgfältig bei dem Beratungsgespräch hinterfragt, kann es dem Patienten als Laien passieren, dass er hier "Birnen mit Äpfel" vergleicht und ein vermeintlich teurer Zahnarzt auf den zweiten Blick doch nicht teurer als die beiden anderen ist - er hat nur etwas gänzlich anderes geplant.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:


Ein Kassenpatient benötigt eine Krone an Zahn 16 (= erster großer Backenzahn oben rechts).

Bedeutende Preisdifferenzen sind hier aufgrund großer Qualitätsunterschiede bei der Wahl von Dentallegierung sowie Zahnverblendung möglich.

Qualitätsunterschiede und damit verbundene Preisdifferenzen im Einzelnen:

bei Dentallegierungen:

a - Nichtedelmetalllegierung (=NEM = Kassenleistung)
Hierbei handelt es sich um Legierungen aus den Hauptbestandteilen Kobalt-Chrom-Molybdän, teilweise auch mit Nickel versetzt. Allergien sind hier möglich und bekannt.

b - Edelmetallreduzierte Dentallegierungen
Hierbei handelt es sich um Legierungen aus den Hauptbestandteilen Platin, Gold, Silber und Kupfer

c - Hochgold-/platinhaltige Dentallegierung (=sog. BIOlegierung)
Hierbei handelt es sich um Legierungen aus den Hauptbestandteilen Platin und Gold, die absolut allergiefrei sind

d - Metallfreie Kronen:
Hierbei unterscheidet man zwischen
- Vollkunststoffkronen: Allergien sind hier möglich und bekannt
- vollkeramische Kronen: absolut allergiefrei

Ein Preisvergleich der Legierungsart a) zu c) kann bis zu EUR 20 pro Gramm Metall betragen. Bei einem realistisch angenommenen Gesamtgewicht dieser Metallkrone von 5 Gramm bedeutet dieser Qualitätsunterschied der gewählten Legierung bereits eine Preisdifferenz von EUR 100.

bei der Art und Weise der Zahnkronenverblendung:

Die gesetzliche Kassenleistung bei Zahn 16 ist leider nur die Vollgusskrone aus NEM, d.h. eine silberfarbene Metallkrone komplett aus Nichtedelmetall.

Jede weitere mögliche Variante der Kronenverblendung bedeutet wiederum Mehrkosten für den gesetzlich versicherten Patienten. Bei der möglichen Wahl des Verblendungsmaterials unterscheidet man

a - Kunststoffverblendung: Allergien sind hier möglich und bekannt

b - Keramikverblendung: absolut allergiefrei

Des weiteren unterscheidet man den Verblendungsumfang:

a - Vestibuläre Verblendung (=zur Wange hin = 1/4 verblendet, 3/4 der Krone ist in Metall sichtbar)

b - Vollständig zahnfarbene Verblendung

Auch hier sind Preisunterschiede je nach Auswahl der Verblendung von bis zu EUR 200 möglich.

D.h. Gesamtpreisunterschiede und damit auch unterschiedliche Eigenanteilspreise von bis zu EUR 300 Differenz pro Krone sind hierbei möglich - je nachdem ob die rein gesetzliche Kassenleistung (=silberfarbene Nichtedelmetall-Vollgusskrone) oder die allergiefreie vollverblendete Keramikkrone im HKP vom Zahnarzt geplant wurde.

In meiner Praxis werden Sie in einem ca. 30-minütigen individuellen Beratungsgespräch kostenfrei über alle Möglichkeiten eingehend und kompetent informiert. Im Anschluss daran erhalten Sie alternative Heil- und Kostenpläne für Ihre spezielle Mundsituation in unterschiedlichen Qualitäts- und Preiskategorien.

Deshalb immer Äpfel mit Äpfel und Birnen mit Birnen vergleichen.

In der rechten Spalte können Sie die Unterschiede an drei Bildbeispielen selbst erkennen.

 

Digitales Rönten
Vollgusskrone in NEM (gesetzl. Kassenleistung)

Digitales Rönten
Krone mit vestibulärer Kunststoffverblendung

Digitales Rönten
Krone mit keramischer Vollverblendung

Kontakt

Zahnarztpraxis
Dr. Karl-Fred Heinz
Lindenstr. 7
64653 Lorsch

Fon: 06251 - 57938
Fax: 06251 - 587511
E-Mail: info@doc-heinz.de

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Montag, Dienstag
und Donnerstag
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Zahnreinigung 8.00 bis 15.00 Uhr

Freitag nach Vereinbarung

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